AGB
Concepta Design AG - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Concepta Design AG
- Geltung
1.Geltung Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten
ausschliesslich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas
anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen.
Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen
Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur,
soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche
Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.
- Auftragserteilung, Auftragsannahme
- Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. 2. Bei Aufträgen mit
Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren
Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung
der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung
gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller
stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. 3. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter –
unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger
gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter
Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den
stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen
Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des
Rechnungsempfängers hierfür vorliegt. 4. Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich
anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die
Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber
bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden. 5.
Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin
oder verbindlichen Termin bestätigen. 6. Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die
Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir
berechtigt, auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter
Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den
Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine
vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den
Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen
Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
- Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom
Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren
Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate
können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Der Auftraggeber haftet in vollem
Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder
Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind. 2. Zulieferungen
aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten (dies gilt auch
für Datenträger und übertragene Daten) unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt
nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren und andere mögliche
Schadensquellen einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind
berechtigt, Kopien anzufertigen.
- Werbung
Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare
der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu
verwenden.
- Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter,
insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der
Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber
stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
- Gewährleistung, Haftung
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur
übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler
geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschliessenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3
Arbeitstagen, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
geltend gemacht werden. 2. Bei berechtigter Reklamation und Mängeln an der Ware, welche
während des Fertigungsvorganges durch uns entstanden sind, drucken wir denselben Auftrag
auf Anforderung des Auftraggebers in der darauffolgenden Staffel ohne Preiserhöhung nach. 3.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Procent der bestellten Menge sind hinzunehmen. 4.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - unabhängig des Rechtsgrundes - sind
ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir
keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige
Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. 5. Werden am gelieferten
Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere
Haftung ausgeschlossen. 6. Jegliche Art von uns zugesendeten Datenträgern gilt fristlos als
Einweg-Verbrauchsmaterial. Daten müssen von uns ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung
nur im Rahmen der einmaligen Nutzung innert 14 Tagen nach Datenlieferung gespeichert
werden. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen von an uns übergebene
Vorlagen besteht nur bis zum Materialwert, wenn der Kunde die explizite Aufbewahrung von uns
verlangt und wir diese schriftlich bestätigt haben. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind
ausgeschlossen. 7. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 8. Für
Folgeschäden ausgelieferter Ware ist das Unternehmen nicht haftbar zu machen.
- Preis
- Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es
wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart. 2. Die in der Auftragsbestätigung
angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer, soweit sich
aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. 3. Nachträglich, d. h. nach unserer
Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als
Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg und dergleichen). 4.
Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom
Auftraggeber veranlasst sind, werden separat nach Aufwand berechnet. 5. Wir sind berechtigt,
nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen
Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im
wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins
des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand
berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des
Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent
des Auftragswertes übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser
Kosten einzuholen.
- Versand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. 2. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene
Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 3. Der
Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Die Versandkosten werden jeweils separat
ausgewiesen. 4. Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist,
spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die
Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-
Lieferungen. 5. Jede Sendung, bei der eine äusserliche Beschädigung vorliegt, ist vom
Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des
Spediteurs/Frachtführers/der Post. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle
Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber. 6. Bei Lieferverzug, der eindeutig und
nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe
des Warenwertes. Hält sich die Post oder der Spediteur nicht an die Auslieferungsfrist,
übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen
aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine
juristische Person, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller. 2. Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger
Weiterveräusserung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in
dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom
Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräussert, so gilt die
Abtretung der Forderung aus der Weiterveräusserung nur in Hälfte des
Weiterveräusserungswertes der jeweils veräusserten Vorbehaltsware. 3. Zugriffe Dritter auf die
uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich
mitzuteilen.
- Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder im voraus per PostFinance Card,
PostFinance E-Finance, MasterCard, Visa, Paypal oder per Rechnung mit einem Zahlungsziel von
10 Tagen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss
bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit
einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung
von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 3. Der
Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. 4. Zurückbehaltungsrechte
können nur im Rahmen des selben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht
werden. 5. Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.
- Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit,
Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Banner, Folie usw.)
bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden,
gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.
- Autokorrekturen
Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch
und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber ggf. in
Rechnung gestellt.
- Mängelrüge, Rückgabe
Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Allfällige Beanstandungen
bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang schriftlich
zu erfolgen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter
Mängelrüge, welche eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten ist,
verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender
Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer
dieses Recht bereits mit Auftragserteilung. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht
geltend gemacht werden. Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme
verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Für
eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir nur den jeweils günstigsten Versandweg. Bei farbigen
Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können
vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.
- Handelsbrauch und Copyright
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (zum Beispiel keine
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur
Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag
erteilt wurde. Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an
graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor
(Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte
Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das
Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten
gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in
diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers
bzw. des Dritten über.
- Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie
Datenverarbeitung
Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschliesslich zur
einmaligen Bearbeitung in unserem Hause und / oder unseren Partnern gespeichert. Alle vom
Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und
Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert
werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine
Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere
Bearbeitung wird nach Aufwand für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. Der Versand von
Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen
Entgelt. Er beträgt je Sendung die aktuelle Versandpauschale zuzüglich der Porto- und / oder
Kurierkosten.
- Geltendes Recht
Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschliesslich Schweizer Recht. UNKaufrecht
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 3063 Ittigen,
Schweiz. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu
klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
- Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die
unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Bern, Mai 2020