AGB

Concepta Design AG - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Concepta Design AG

 

  1. Geltung

1.Geltung Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten

ausschliesslich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas

anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen.

Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen

Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur,

soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche

Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.

 

  1. Auftragserteilung, Auftragsannahme
  2. Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. 2. Bei Aufträgen mit

Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren

Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung

der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung

gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller

stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. 3. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter –

unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger

gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter

Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den

stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen

Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des

Rechnungsempfängers hierfür vorliegt. 4. Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich

anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die

Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns

eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der

Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber

bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden. 5.

Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin

oder verbindlichen Termin bestätigen. 6. Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die

Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir

berechtigt, auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter

Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den

Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine

vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den

Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen

Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

  1. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
  2. Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom

Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren

Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate

können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Der Auftraggeber haftet in vollem

Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder

Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind. 2. Zulieferungen

aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten (dies gilt auch

für Datenträger und übertragene Daten) unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt

nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei

Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen

Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren und andere mögliche

Schadensquellen einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind

berechtigt, Kopien anzufertigen.

 

  1. Werbung

Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare

der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu

verwenden.

 

  1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter,

insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der

Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber

stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

 

  1. Gewährleistung, Haftung
  2. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur

übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler

geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um

Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschliessenden Fertigungsvorgang

entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen

Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3

Arbeitstagen, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen

Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist

geltend gemacht werden. 2. Bei berechtigter Reklamation und Mängeln an der Ware, welche

während des Fertigungsvorganges durch uns entstanden sind, drucken wir denselben Auftrag

auf Anforderung des Auftraggebers in der darauffolgenden Staffel ohne Preiserhöhung nach. 3.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Procent der bestellten Menge sind hinzunehmen. 4.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - unabhängig des Rechtsgrundes - sind

ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir

keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige

Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren

Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. 5. Werden am gelieferten

Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere

Haftung ausgeschlossen. 6. Jegliche Art von uns zugesendeten Datenträgern gilt fristlos als

Einweg-Verbrauchsmaterial. Daten müssen von uns ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung

nur im Rahmen der einmaligen Nutzung innert 14 Tagen nach Datenlieferung gespeichert

werden. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen von an uns übergebene

Vorlagen besteht nur bis zum Materialwert, wenn der Kunde die explizite Aufbewahrung von uns

verlangt und wir diese schriftlich bestätigt haben. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind

ausgeschlossen. 7. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 8. Für

Folgeschäden ausgelieferter Ware ist das Unternehmen nicht haftbar zu machen.

 

  1. Preis
  2. Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es

wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart. 2. Die in der Auftragsbestätigung

angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer, soweit sich

aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. 3. Nachträglich, d. h. nach unserer

Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als

Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten

(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg und dergleichen). 4.

Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom

Auftraggeber veranlasst sind, werden separat nach Aufwand berechnet. 5. Wir sind berechtigt,

nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen

Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im

wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins

des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand

berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des

Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent

des Auftragswertes übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser

Kosten einzuholen.

 

  1. Versand
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. 2. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene

Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 3. Der

Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Die Versandkosten werden jeweils separat

ausgewiesen. 4. Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist,

spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die

Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-

Lieferungen. 5. Jede Sendung, bei der eine äusserliche Beschädigung vorliegt, ist vom

Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des

Spediteurs/Frachtführers/der Post. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle

Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber. 6. Bei Lieferverzug, der eindeutig und

nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe

des Warenwertes. Hält sich die Post oder der Spediteur nicht an die Auslieferungsfrist,

übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen

aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine

juristische Person, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der

Geschäftsverbindung mit dem Besteller. 2. Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger

Weiterveräusserung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in

dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom

Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräussert, so gilt die

Abtretung der Forderung aus der Weiterveräusserung nur in Hälfte des

Weiterveräusserungswertes der jeweils veräusserten Vorbehaltsware. 3. Zugriffe Dritter auf die

uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich

mitzuteilen.

 

  1. Zahlungsbedingungen
  2. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder im voraus per PostFinance Card,

PostFinance E-Finance, MasterCard, Visa, Paypal oder per Rechnung mit einem Zahlungsziel von

10 Tagen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss

bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des

Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit

einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung

von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 3. Der

Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. 4. Zurückbehaltungsrechte

können nur im Rahmen des selben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht

werden. 5. Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.

 

  1. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit,

Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Banner, Folie usw.)

bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden,

gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.

 

  1. Autokorrekturen

Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch

und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber ggf. in

Rechnung gestellt.

 

  1. Mängelrüge, Rückgabe

Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Allfällige Beanstandungen

bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang schriftlich

zu erfolgen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter

Mängelrüge, welche eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten ist,

verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender

Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer

dieses Recht bereits mit Auftragserteilung. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht

geltend gemacht werden. Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme

verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Für

eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir nur den jeweils günstigsten Versandweg. Bei farbigen

Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können

vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.

 

  1. Handelsbrauch und Copyright

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (zum Beispiel keine

Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur

Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag

erteilt wurde. Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an

graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor

(Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte

Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das

Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten

gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in

diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers

bzw. des Dritten über.

 

  1. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie

Datenverarbeitung

Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschliesslich zur

einmaligen Bearbeitung in unserem Hause und / oder unseren Partnern gespeichert. Alle vom

Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und

Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über

den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert

werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine

Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen.

Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere

Bearbeitung wird nach Aufwand für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. Der Versand von

Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen

Entgelt. Er beträgt je Sendung die aktuelle Versandpauschale zuzüglich der Porto- und / oder

Kurierkosten.

 

  1. Geltendes Recht

Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschliesslich Schweizer Recht. UNKaufrecht

ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  1. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 3063 Ittigen,

Schweiz. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu

klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

 

  1. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder

teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die

unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Bern, Mai 2020

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